Einmalige Kosten:
- Anmeldegebühr
- Bearbeitungsgebühr
- Kaution
- Endreinigungspauschale
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr ist die aliquote Beteiligung des Bewerbers an den durch ihn verursachten administrativen Kosten. Im Vergabeverfahren müssen vergleichbare, gleichartige Unterlagen vor der Entscheidungsfindung erstellt werden. Das versursacht einen gewissen bürokratischen Aufwand und erfordert eine administrative Sorgfalt. Die Daten des Antrages und die hochgeladenen Unterlagen sind Grundlage der Entscheidung zur Vergabe freier Plätze.
Wichtig:
Die Anmeldegebühr ist nur online über unsere Website möglich. Die Bezahlung erfolgt direkt via PayPal oder Klarna (vormals Sofortüberweisung). Erst nach erfolgreicher Onlinezahlung beginnen wir mit der Anlage Ihres Aktes und der Verarbeitung der Personendaten.
Wir versuchen schnell zu antworten, meistens nach einigen Tagen.
Freie Heimplätze, Kündigungen, Rücktritte, etc. werden laufend, jedoch mindestens einmal im Monat behandelt.
Die monatliche Vergabe dieser freien Plätze kann verschiedene Folgen haben:
- Zusage für einen Heimplatz erfolgt sofort
- Aufnahme auf die Warteliste für 3 Monate und Zusage nach Maßgabe
- Absage
Wenn nach drei Monaten kein freier Heimplatz zugewiesen werden kann, werden wir ihnen weitere drei Monate auf der Warteliste anbieten.
Anmeldegebühr | bei Anmeldung | nicht rückzahlbar | € 38,00 |
Die Anmeldegebühr ist die aliquote Beteiligung des Bewerbers an den durch ihn verursachten administrativen Kosten. | |||
Die monatliche Vergabe freier Plätze hat zur Folge:
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Bearbeitungsgebühr
Sie ist für die weitere Bearbeitung auf der Warteliste um drei Monate.
Freie Plätze werden laufend an die Warteliste vergeben und es folgt:
- Eine Zusage nach Maßgabe
- Eine Absage
- Nach sechs Monaten werden alle Daten gelöscht
Bearbeitungsgebühr | Verlängerung Warteliste 3 Monate | nicht rückzahlbar | € 12,00 |
Ist für die weitere Bearbeitung auf der Warteliste um 3 Monate | |||
Die monatliche Vergabe freier Plätze hat zur Folge:
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Kaution
Die Kaution ist eine Sicherstellung für mögliche Schäden im Zimmer, die dem Vertragsnehmer zugerechnet werden können. Sie ist in der Höhe von zwei monatlichen Benutzungsentgelten.
Die Überweisung erfolgt 62 Tage nach dem Auszug aus dem Heim.
Kaution | fällig bei Zuteilung des Heimplatzes | Abrechnung bei Auszug | € 800,00 |
Die Kaution ist eine Sicherstellung für mögliche Schäden im Zimmer, die dem Vertragsnehmer zugerechnet werden können. | Die Überweisung erfolgt 62 Tage nach dem Auszug aus dem Heim. | ||
Kaution für ein Gästezimmer für nur 1 Monat | Abrechnung bei Auszug | € 500,00 |
Endreinigungspauschale
Die Pauschale ist fällig bei jedem Zimmerwechsel und beim Auszug aus dem Heim. Sie wird von der Kaution abgezogen.
Endreinigungspauschale | fällig bei Auszug | Abzug von Kaution | € 52,00 |
Die Pauschale ist fällig bei jedem Zimmerwechsel und beim Auszug aus dem Heim |
Fernsehraum | fällig bei Reservierung | Reinigungspauschale | € 38,00 |
Für Vorträge, Geburtstagsfeste, Partys etc. Es muss auch immer ein(e) Verantwortliche(r) genannt werden |
Monatliche Kosten
Benutzungsentgelte (Monatsmieten)
Das Benutzungsentgelt (Heimmiete) wird im Voraus zwischen 1. und 4. eines jeden Monats vom Konto des Heimträgers mittels SEPA-Lastschrift eingehoben.
Information hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Zahlungsraum
Die Zahlung ist nur mit SEPA-Lastschrift von einem EURO-Konto möglich.
Das Formular „SEPA-Lastschrift-Mandat“ wird dem Heimbewohners zugesendet und ist der Heimleitung sofort zu übermitteln.
Das Konto des Heimbewohners, oder der Person, die den Heimbeitrag bezahlt, ist am Monatsanfang in Höhe der Heimmiete zu dotieren, da sonst allfällige Kosten weiterverrechnet werden.
Die erste Abbuchung erfolgt in der Höhe der voraussichtlichen Zimmerkategorie. Allfällige Differenzen werden im Folgemonat berücksichtigt.
Hat ein Student einen Heimplatz zugewiesen erhalten, ist er ohne Rücksicht auf den tat-sächlichen Einzug und/oder Auszug das Benutzungsentgelt für den vollen Monat zu entrichten.
Ausländische Studenten, die kein Euro-Konto haben oder dessen Heimatland nicht den Euro als Landeswährung hat, müssen in Österreich ein Studentenkonto eröffnen. Dieses wird auch für EU-Ausländer und Drittstaat-Angehörige spesenfrei geführt.
Von diesem Konto wird dann die Heimmiete abgebucht. Diese Studenten müssen auch die erste Heimmiete im Voraus bezahlen.
In Wien haben sie dann 1 Monat Zeit, das Studentenkonto einzurichten.
English here: https://en.wikipedia.org/wiki/Single_Euro_Payments_Area
Zimmer | Größe | Anzahl | ab 01.03.2023 |
Benutzungsentgelt Einbettzimmer XL | ab 20 m2 | 8 | € 483,00 |
Benutzungsentgelt Einbettzimmer groß | 15 – 20 m2 | 39 | € 453,00 |
Benutzungsentgelt Einbettzimmer mittel | 12 – 15 m2 | 28 | € 432,00 |
Benutzungsentgelt Einbettzimmer klein | 10 – 12 m2 | 17 | € 418,00 |
Benutzungsentgelt Einbettzimmer mini | bis zu 10 m2 | 3 | € 378,00 |
Benutzungsentgelt Zweibettzimmer (auf Anfrage) | ab 20 m2 | (4) | € 290,00 |
Gäste = Aufenthalt im Heim von 1 Monat bis max. 6 Monate, Pauschalmiete für das Zimmer |
€ 470,00 |
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Privater Kühlschrank im Zimmer | € 6,00 |
Gäste müssen vor dem Einzug nachweisen, dass sie bei ihrer Bank einen Dauerauftrag mit Durchführung am 3. des Monats für die gesamte Aufenthaltsdauer eingerichtet haben.
Gäste bezahlen auch keinen Erhaltungsbeitrag etc., sondern hinterlegen nur eine Kaution und überweisen die monatliche Pauschalmiete, unabhängig von der Zimmergröße.
3-jährige Kosten
Erhaltungsbeitrag
Der Erhaltungsbeitrag wird zur Abdeckung von Schäden, die niemanden zugeordnet werden können, verwendet.
Alle Heimbewohner sind verpflichtet, den vom Heimträger vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Erhaltungsbeitrages beträgt derzeit € 180,00. Dieser Beitrag wird auf 36 Monate gerechnet und wird bei einem früheren Auszug anteilsmäßig zurückerstattet, wenn keine finanziellen Ansprüche von Seiten des Heimträgers bestehen (offene Benutzungsentgelte, etc.)
Der Erhaltungsbeitrag wird nach 36 Monaten Aufenthalt im Heim erneut in derselben Höhe fällig. Wird dem nicht nachgekommen, werden beim Auszug die Erhaltungsbeiträge anteilsmäßig (5 Euro pro Monat) von der Kaution abgebucht.
Erhaltungsbeitrag | € 5,00 monatlich für 3 Jahre | alle 3 Jahre fällig | € 180,00 |
Der Erhaltungsbeitrag wird zur Behebung von Schäden, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, verwendet. |
Die Heimmieten werden zwischen 1. und 5. des Monats mittels SEPA-Lastschrift vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen.
Wenn dies, aus welchen Gründen immer, nicht durchgeführt wird, werden wir den Zahlungspflichtigen per E-Mail verständigen und zur Zahlung auffordern. Wir werden angefallene Bankspesen weiter verrechnen. Wir verrechnen auch Mahngebühren.