Datenschutzrichtlinien des Studentenhilfsverein in Wien:
Einwilligungserklärung
Ich willige im eigenen Namen ein, dass der „Studentenhilfsverein in Wien“ – Studentenheim Auge Gottes (im Folgenden „Studentenheim“) meine personenbezogenen Daten, insbesondere
- Stammdaten (Name, Vorname, Hauptwohnsitz, Adresse, Mail Adresse, Telefon- und Faxnummer, berufliche und private Kontaktdaten einschließlich Kontaktpersonen und deren Funktion, Geburtsort, Geburtsdatum, Kundennummer,Sprache)
- die Daten in Ausweisen (z.B. Reisedokument, Personalausweis, Führerschein etc. samt ausstellender Behörde und Laufzeit, Staatsangehörigkeit)
- An- und Abreisedatum und Vertragsdauer, Zimmernummer
- die Daten zu Zahlungsart und im Zusammenhang mit Zahlungen, insbesondere mit EC-Karten, Kreditkarten und Bankkarten, sowie Daten für das SEPA-Lastschriftverfahren
- Daten mit Bild/Tonbildaufnahmen
- Studienbestätigungen und Studienerfolgsnachweise
zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Reservierung und Buchung von Zimmern und sonstigen Dienstleistungen, sowie deren Durchführung, Abwicklung und Fakturierung (B2C)
- Kundenbetreuung einschließlich sämtlicher dafür erforderlicher Korrespondenz, Bearbeitung von Kundenwünschen, Leistungsverrechnung
- Buchung und Planung von Events und Veranstaltungen aller Art
- Videoüberwachung aller Zugänge zum Studentenheim, aller betriebseigenen Flächen außerhalb des Studentenheims und allgemein zugänglicher Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes und dazugehöriger Nebengebäude wie Parkanlagen zu Sicherheitszwecken, z.B. zum Schutz von Personen und Sachen, insbesondere des Eigentums der Heimbewohner.
Ich will, dass meine mit der Inanspruchnahme des Studentenheims zusammenhängenden Dienstleistungen möglichst effektiv und zeitsparend erfolgen, und dass meine besonderen Kundenwünsche fortgesetzt berücksichtigt werden dürfen. Zum Zweck meiner optimalen Betreuung wünsche ich, dass
- all meine in dieser Erklärung genannten Daten über die Dauer meiner Geschäftsbeziehung zum Studentenheim hinaus, maximal 3 Jahre über die längste, gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus
- gespeichert bleiben dürfen (gesamt maximal 10 Jahre),
- damit diese Daten im Fall einer neuen von mir gewünschten Inanspruchnahme des Studentenheims verarbeitet und im erforderlichen Ausmaß an Dritte übermittelt werden dürfen.
Ich bin darüber aufgeklärt, dass ich berechtigt bin, diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise gegenüber dem Studentenheim zu widerrufen.